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Braucht man eine Einwilligung für den Einsatz von KI in Meetings? (Leitfaden 2026)

Warum die Einwilligung zu einem Problem für Meeting-KI geworden ist

KI-Meeting-Tools sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken: 75 % der Berufstätigen nutzen eines in ihren Arbeitsmeetings und machen sie damit zur zentralen Infrastruktur am Arbeitsplatz (Quelle: Fellow.ai, 2025). Doch die schnelle Verbreitung hat eine ernsthafte Spannung zutage gefördert — die meisten dieser Tools zeichnen Ihre Meetings auf, und das Aufzeichnen von Gesprächen wirft echte rechtliche und ethische Fragen auf.

In vielen Rechtsordnungen können Sie nicht einfach damit beginnen, ein Meeting aufzuzeichnen, ohne alle Beteiligten zu informieren. In manchen Ländern ist die Einwilligung aller Teilnehmer erforderlich. In anderen reicht die Einwilligung einer einzigen Partei. Und die Regeln variieren erheblich zwischen Ländern — sogar zwischen US-Bundesstaaten.

Für Teams, die KI-Tools grenzüberschreitend einsetzen — was für die meisten Remote-Teams heute zutrifft — entsteht dadurch eine Compliance-Herausforderung, die sich nicht ignorieren lässt. Das Verständnis der rechtlichen Grenzen beginnt damit, zu verstehen, wie diese Tools tatsächlich funktionieren.

Zwei Modelle, zwei Einwilligungsprofile

Die Einwilligungsfrage hängt fast ausschließlich von einer Sache ab: Erstellt das Tool eine Aufzeichnung?

Modell 1: Bot-basierte Tools (mit Aufzeichnung)

Herkömmliche KI-Meeting-Assistenten schicken einen Bot in Ihren Anruf. Der Bot zeichnet alles auf, verarbeitet das Audio und erstellt nach dem Meeting eine Zusammenfassung. Das hat folgende Konsequenzen:

Modell 2: Echtzeit-Verarbeitung (ohne Datenspeicherung)

Einige KI-Tools verarbeiten Audio in Echtzeit — sie erfassen es über das Mikrofon oder den Browser-Tab, verarbeiten es mit KI und verwerfen es sofort. Es wird keine Aufzeichnung erstellt, kein Audio gespeichert. Das hat folgende Konsequenzen:

Einen tieferen Einblick in die Funktionsweise solcher Tools ohne Datenspeicherung bietet unser Leitfaden zu Meeting-Assistenten ohne Bot.

Das Datenschutz-Paradox: Warum das für die Meeting-Kultur wichtig ist

Einwilligung ist nicht nur eine rechtliche Formalität. Aufzeichnungen verändern das tatsächliche Verhalten von Menschen in Meetings.

Laut Fellow.ais Umfrage von 2025 unter Berufstätigen ändern 84 % der Nutzer ihre Aussagen, wenn ein KI-Notiz-Tool anwesend ist. Das Meeting wird festgehalten — doch das Gespräch selbst wird vorsichtiger geführt. Gleichzeitig nennen 50 % der Berufstätigen, die keine KI-Meeting-Tools einsetzen, Datenschutz und Sicherheit als das größte Hindernis für die Nutzung.

Für jede Führungskraft oder Organisation, die Meeting-KI einsetzt, ist diese Verhaltensänderung ebenso folgenreich wie die rechtliche Frage. Ein Tool, das die Teilnehmer in ihrer Offenheit einschränkt, unterminiert genau die Meetings, die es verbessern soll.

Diese Dynamik ist eines der stärksten praktischen Argumente für Tools, die ihren Daten-Fußabdruck minimieren — nicht nur aus Compliance-Gründen, sondern auch für das Vertrauen im Team.

DSGVO: Was wirklich zählt

Die DSGVO ist der relevanteste Rahmen für europäische Teams, aber ihre Prinzipien beeinflussen das Datenschutzrecht weltweit. Hier ist, was bei Meeting-KI wichtig ist:

Datensparsamkeit (Artikel 5 Abs. 1 lit. c)

Die DSGVO verlangt, nur die Daten zu erheben, die benötigt werden, und nur so lange wie notwendig. Ein Tool, das vollständige Meetings aufzeichnet und speichert, ist unter diesem Grundsatz schwerer zu rechtfertigen als eines, das Audio in Echtzeit verarbeitet und sofort verwirft.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Artikel 6)

Die Aufzeichnung eines Meetings erfordert typischerweise entweder die ausdrückliche Einwilligung aller Teilnehmer oder eine dokumentierte Interessenabwägung. Echtzeit-Verarbeitung ohne Speicherung ist leichter zu rechtfertigen — insbesondere wenn der Zweck persönliche Produktivität ist und nicht die Kontrolle anderer.

Speicherbegrenzung (Artikel 5 Abs. 1 lit. e)

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als für den angegebenen Zweck erforderlich aufbewahrt werden. Werden keine Daten gespeichert, ist dieser Grundsatz standardmäßig erfüllt — eines der stärksten Compliance-Argumente für Tools ohne Aufzeichnung. Die offizielle Orientierungshilfe des ICO bestätigt, dass Organisationen ihre Aufbewahrungsfristen festlegen und begründen müssen.

Betroffenenrechte (Artikel 15–22)

Wenn Aufzeichnungen existieren, haben die Teilnehmer das Recht, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen. Existiert keine Aufzeichnung, sind diese Rechte einfacher zu handhaben — es gibt nichts einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen.

Einwilligung einer Partei vs. aller Parteien

Außerhalb der DSGVO verwenden viele Rechtsordnungen ein Parteien-Einwilligungs-Modell für die Aufzeichnung von Gesprächen:

EinwilligungstypBedeutungBeispiele
Einwilligung einer ParteiNur eine Person im Gespräch muss der Aufzeichnung zustimmenDie meisten US-Bundesstaaten, Niederlande, Südkorea
Allseitige EinwilligungAlle Teilnehmer müssen vor Beginn der Aufzeichnung zustimmenDeutschland, Frankreich, Spanien, UK (im geschäftlichen Kontext), Kalifornien, Illinois

Hinweis zum Vereinigten Königreich: Unter UK GDPR und dem Data Protection Act 2018 ist für Aufzeichnungen in einem beruflichen Kontext die Information aller Teilnehmer erforderlich. Die Ausnahme für eine Partei gilt im UK-Recht nur für den persönlichen Gebrauch, nicht für Arbeitsmeetings.

Hinweis zu Kalifornien und Illinois: Der California Supreme Court bestätigte 2025, dass die Einwilligung aller Parteien für Anrufaufzeichnungen gilt, auch bei Nicht-Teilnehmern. Illinois sieht für Verstöße strafrechtliche Sanktionen vor.

Bei einem Tool ohne Aufzeichnung wird diese gesamte Unterscheidung weitgehend irrelevant — es gibt nichts, dem zugestimmt werden müsste, da keine Aufzeichnung erstellt wird.

Wie Tools ohne Aufzeichnung die Compliance vereinfachen

Die praktischen Vorteile eines Tools, das nicht aufzeichnet:

  1. Keine Einwilligung für die Aufzeichnung erforderlich — Sie sollten weiterhin transparent sein, aber die rechtliche Belastung ist erheblich geringer
  2. Keine Datenspeicherungsrichtlinie erforderlich — Es wird nichts gespeichert, also gibt es nichts aufzubewahren oder zu löschen
  3. Keine Meldepflicht für Aufzeichnungen — Was nicht aufgezeichnet wird, kann auch nicht durchsickern oder unbefugt eingesehen werden
  4. Einfachere Anbieterprüfung — Ihr Rechtsteam hat weniger Bedenken, wenn keine personenbezogenen Daten Ihr Gerät verlassen
  5. Grenzüberschreitende Einfachheit — Die unterschiedlichen Einwilligungsgesetze zwischen Ländern spielen eine geringere Rolle, wenn nichts aufgezeichnet wird

Vor der Entscheidung: 5 Fragen, die Sie stellen sollten

Bei der Bewertung eines KI-Meeting-Tools sollten Sie diese Fragen stellen, um Ihre Einwilligungspflichten zu verstehen:

  1. Zeichnet dieses Tool Audio auf? Wenn ja, gelten in den meisten Rechtsordnungen Einwilligungsanforderungen.
  2. Wo werden Daten gespeichert? Nur auf dem Gerät oder auf den Servern des Anbieters? Serverspeicherung schafft zusätzliche DSGVO-Pflichten.
  3. Wie lange werden Daten aufbewahrt? Auf unbestimmte Zeit? 30 Tage? Oder werden sie sofort verworfen?
  4. Nimmt ein Bot am Meeting teil? Ein sichtbarer Bot kann Teilnehmer dazu veranlassen, nach Aufzeichnung und Einwilligung zu fragen.
  5. Wie lautet der Datenverarbeitungsvertrag des Anbieters? Auch wenn das Tool „keine Speicherung” behauptet, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

LiveSuggests Ansatz

LiveSuggest basiert auf dem Prinzip der Echtzeit-Verarbeitung ohne Datenspeicherung. Es verarbeitet Meeting-Audio in Echtzeit — über Ihr Mikrofon oder die Tab-Audio-Freigabe im Browser — und verwirft das Audio sofort nach der Verarbeitung. Kein Bot nimmt an Ihrem Anruf teil. Es werden keine Audiodaten auf einem Server gespeichert.

Diese Architektur wurde gezielt gewählt, um Einwilligungspflichten zu minimieren und das Tool auch in datenschutzsensiblen Umgebungen nutzbar zu machen. Details zur Funktionsweise der Audioverarbeitung finden Sie in unserer technischen Übersicht zu Meeting-KI ohne Bot.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Teilnehmer darüber informieren, dass ich ein KI-Meeting-Tool verwende?

Das hängt davon ab, ob das Tool aufzeichnet. Wenn ein KI-Bot an Ihrem Meeting teilnimmt und es aufzeichnet, benötigen Sie in der Regel die ausdrückliche Einwilligung aller Teilnehmer. Verarbeitet das Tool Audio hingegen in Echtzeit, ohne etwas zu speichern, sind die Anforderungen an die Einwilligung erheblich geringer — obwohl Transparenz gegenüber Kollegen aus Gründen der beruflichen Ethik stets empfohlen wird.

Im Rahmen der DSGVO ist der entscheidende Faktor, ob personenbezogene Daten gespeichert werden. Bot-basierte Tools, die Meeting-Audio aufzeichnen und speichern, erzeugen personenbezogene Daten, die den DSGVO-Pflichten unterliegen. Echtzeit-Verarbeitungs-Tools, die Audio sofort verwerfen, umgehen die meisten dieser Pflichten und sind in Europa leichter legal einsetzbar. Prüfen Sie jedoch stets die spezifischen Gesetze Ihres Landes, da einige Anforderungen über die DSGVO hinausgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufzeichnung und Echtzeit-Verarbeitung im Hinblick auf die DSGVO?

Eine Aufzeichnung erstellt eine gespeicherte Kopie personenbezogener Daten (Stimmen, Aussagen) und löst damit die vollständigen DSGVO-Datenschutzpflichten aus: Speicherbegrenzung, Recht auf Löschung, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen und mehr. Echtzeit-Verarbeitung analysiert Audio im laufenden Betrieb und verwirft es sofort — es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sodass die meisten DSGVO-Speicherpflichten nicht greifen.

Kann ich KI-Meeting-Tools in Gesundheits- oder Rechtsgesprächen einsetzen?

Mediziner und Juristen unterliegen strengeren Regeln bezüglich Aufzeichnungen (HIPAA, anwaltliches Privileg, Berufsgeheimnisschutz usw.). KI-Tools, die kein Audio aufzeichnen oder speichern, sind mit diesen Anforderungen generell besser vereinbar, da keine Patienten- oder Mandantendaten gespeichert werden. Wenden Sie sich für Ihre spezifische Jurisdiktion und Ihren Anwendungsfall stets an Ihr Compliance-Team.

Fazit

Die Einwilligungsfrage rund um KI-Meeting-Tools ist weniger kompliziert, als sie erscheint — sie läuft hauptsächlich darauf hinaus, ob das Tool aufzeichnet. Wenn ja, benötigen Sie eine Einwilligung. Wenn nicht, verändert sich die Gleichung grundlegend.

Da KI-Meeting-Tools in beruflichen Umgebungen immer selbstverständlicher werden, ist die Wahl eines Tools, das Ihre Compliance-Belastung minimiert, nicht nur praktisch — es ist verantwortungsvoll. Ein auf Echtzeit-Verarbeitung basierender Ansatz ohne Datenspeicherung ermöglicht es Ihnen, von KI-Unterstützung zu profitieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen oder Ihren Kollegen Unbehagen zu bereiten.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für spezifische Beratung für Ihre Jurisdiktion an einen qualifizierten Rechtsanwalt.


Sources

  1. The State of AI Meeting Notetakers 2025 — Fellow.ai, 2025 — adoption rates, privacy concerns, and behavioral impact statistics
  2. Art. 5 GDPR — Principles relating to processing of personal data — gdpr-info.eu — data minimization (Article 5(1)(c)) and storage limitation (Article 5(1)(e))
  3. Art. 6 GDPR — Lawfulness of processing — gdpr-info.eu — legal basis for data processing
  4. Storage limitation principle — ICO (UK Information Commissioner’s Office) — official guidance on GDPR storage limitation
  5. California Supreme Court Requires All-Party Consent to Record Phone Calls — National Law Review — California all-party consent confirmation
  6. Netherlands Audio and Video Recording Laws — RecordingLaw.com — Netherlands one-party consent framework
  7. 57 Meeting Waste Statistics for 2026 — MeetingToll — unproductive meeting cost data